TOP Ö 10: Bestimmung der Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren b) Benennung der Beigeordneten durch die Fraktionen und Gruppen c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses